elektronische Patientenakte ( ePA )

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit 1.1.2025 haben alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte

( ePA „für alle“ ).

Nach einer Testphase ist Befüllung der ePA seit April 2025 möglich und wird ab Oktober für alle teilnehmenden Ärzte Pflicht.

Auf dieser Seite möchten wir Sie umfassend über die ePA informieren.

Die ePA soll alle Beteiligten entlasten, Bürokratie vermindern und Ihre medizinische Versorgung verbessern.

Am Anfang wird es hierzu viele Fragen geben.

Da wir in unserer Praxis bereits am Limit arbeiten, werden unsere Mitarbeiterinnen Sie bei Fragen hierher oder an Ihre Krankenkasse verweisen. 


 

 

 

 

Zunächst einige wichtige Informationen:

 

 

 

Fragen zur ePA richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse.

 

 

Sie können der ePA insgesamt bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

 

 

Für Fragen zum Datenschutz ist auch Ihre Krankenkasse zuständig.

 

 

Wir befüllen ausschließlich von uns in der Praxis erhobene, anlassbezogene, aktuelle und in elektronischer Form vorliegende Befunde ( Labor, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruck, EKG und Lungenfunktion). Dies geschieht automatisch durch uns.

 

 

Auf Ihren Wunsch können folgende Dokumente eingestellt werden: DMP-Dokumentation, Kopie des Notfalldatensatzes und eAU-Bescheinigungen.

 

 

Damit wir Ihre ePA mit Dokumenten befüllen können, müssen Sie nichts tun.

 

 

Möchten Sie bestimmte Daten nicht von uns in Ihrer ePA gespeichert haben, so teilen Sie und dies bitte mit. 

 

 

Befunde von Fachärzten oder Krankenhäusern werden durch diese in Ihre ePA eingestellt.   

 

 

Weitere Befunde können Sie selber via App Ihrer Krankenkasse einstellen oder die Krankenkasse macht dies für Sie.

 

 

Ebenso können Sie die Daten Ihrer ePA in der APP selber verwalten, Zugriffe einschränken und Dokumente löschen. 

 

 

Bei der Einrichtung der APP ist die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Bitte lesen Sie folgende Informationsmaterialien sorgsam durch, bevor Sie Fragen an uns richten, die meisten Fragen sollten sich hierdurch klären:

 

 

ePA_Patienteninformation

 

 

ePA-Praxisaushang Befüllung

 

 

 

ePA Infoblatt Praxis

 

 

 

ePA-Information des Bundesministerium für Gesundheit

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